Amtliche Untersuchungen

Alle amtlichen Untersuchungen führen wir im Namen und auf Rechung der GTÜ - Gesellschaft für technische Überwachung mbH - Stuttgart durch. Natürlich unkompliziert - ohne Termin und ohne Wartezeit!

Hauptuntersuchung "HU"           §29 StVZO

Die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge regelmäßig untersucht werden. Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Abgasuntersuchung "AU / UMA"
für Diesel oder Benziner

Selbstverständlich führen wir bei allen UMA-pflichtigen Fahrzeugen im Rahmen der Hauptuntersuchung auch direkt die Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements durch (kurz: UMA oder "AU"). Schon gewusst? Bei Dieselfahrzeugen ab EU6 wird mittlerweile eine Partikelzahlmessung durchgeführt mittels modernster Messtechnik.

Sicherheitsprüfung "SP"
§29 StVZO

Bei allen "Großfahrzeugen" wie LKWs und Bussen ist neben der HU auch die sogenannte SP Pflicht. Diese wird zwischen den HUs fällig und kann durch anerkannte Werkstätten oder Überwachungsorganisationen durchgeführt werden. Der Turnus ist Fahrzeugklassen- und zum Teil altersabhängig. Sprechen Sie mich hierzu gerne an, ich berate Sie gerne.

Oldtimergutachten 
"H-Abnahme" §23 StVZO

Ihr Fahrzeug ist älter als 30 Jahre und im tollen Originalzustand? Klasse, dann erfüllt es die Grundvoraussetzungen zur Einstufung als Oldtimer und die damit verbundene Steuererleichterung. Gerne erstelle ich das passende Gutachten zur Erlangung des "H-Kennzeichens" oder "07er-Kennzeichens" im Rahmen der fälligen Hauptuntersuchung.
 

Gaswiederholungsprüfung 
"GWP" LPG / CNG - Antrieb

Natürlich sind auch Ihre Kraftfahrzeuge mit LPG- oder CNG-Antrieb bei uns herzlich willkommen. Gerne führe ich im Rahmen der Hauptuntersuchung die Gaswiederholungsprüfung durch und kontrolliere alle sicherheitsrelevanten Belange rund um Ihre Gasanlage. BItte beachten: Bei Erdgasfahrzeugen (CNG) ist aufgrund der Berstgefahr eine Untersuchung nur bei vollumfänglich freigelegten Tanks möglich!

Untersuchung nach
BOKraft §41 / §42(1) / §42(2)

Untersuchungen zur "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)"

Gerne führe ich Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und zur Untersuchung nach BOKraft. 


 

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